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FLW AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Alle Vertragsabschlüsse beruhen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, auf den nachstehenden Bedingungen. Sie werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Für Miet-, Leasing-, Wartungs- und Reparaturverträge gelten grundsätzlich zusätzliche Vereinbarungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten die Firma FLW nur, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Wir weisen darauf hin, dass ein Vertragsabschluss für uns nur zu diesen Bedingungen möglich ist. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben für uns keine verpflichtende Wirkung. 

  1. Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsabschluss

Die Angebote der Firma FLW entsprechen den jeweiligen Tagespreisen, ansonsten sind sie freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag vier Wochen gebunden. Der Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn eine schriftliche Bestätigung oder die Lieferung durch die Firma FLW erfolgt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die Firma FLW. Die Vollständigkeit unserer Kostenvoranschläge wird hinsichtlich unvorhergesehener Arbeiten nicht gewährleistet. Sofern nicht innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung Einspruch erhoben wird, gilt unsere Auftragsbestätigung vom Auftraggeber als anerkannt. Im Fall einer Auftragsänderung sind die Preise entsprechend anzugleichen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Auftragsänderungen bzw. Zusatzaufträge zu entsprechenden Preisen in Rechnung gestellt.

Planungen, Skizzen, Angebote und sonstige Unterlagen wie Kataloge, Präsentationen etc. sind geistiges Eigentum der Firma FLW. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auszugsweises kopieren, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. 

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von der Firma FLW Dritten zu übertragen. Die beim Kauf und in der Auftragsbestätigung fixierte Absicht, die bestellte Ware durch eine Leasing-Gesellschaft finanzieren zu lassen, hat auf den Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber keinen Einfluss. Der Auftraggeber kann wegen Ablehnung einer Leasing-Finanzierung nicht vom Kauf zurücktreten. Offensichtliche Irrtümer bei Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung berechtigen die Firma FLW zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Sofern wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten, kann dies auch bezüglich eines Teiles der Lieferung/Ware erklärt werden. Üben wir das Rücktrittsrecht aus Begründungen aus, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und zwar auch ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat uns dieser die Vorleistungen zu vergüten, die wir für die Vorarbeit des Vertrages erbracht haben. Wir bemessen diese Vorleistung pauschal mit 30 % des Auftragswertes, ohne die Erbringung es besonderen Nachweises. Sonderanfertigungen sind, ohne Auslieferkosten, ganz zu vergelten. Im Falle eines Rücktrittes des Vertrages vom Auftraggeber, hat er uns mindestens, sofern uns nicht der gesamte Auftragswert zusteht, die erbrachte Vorleistung zu ersetzen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Berechnung werden die am Tage der Auftragsannahme geltenden Preise und Bedingungen zugrunde gelegt, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, ohne Planungskosten und gelten für die Lieferung ab Werk. Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen prompt zur Zahlung fällig. Zahlungen sind in der auf den Rechnungen angegebenen Weise, Höhe und Frist zu leisten.

Bei Auftragsstornierung wird eine Gebühr von mind. 30 Prozent (mind. Euro 100,-) der Auftragssumme fällig. Erfolgt die Abwicklung des Auftrages abweichend der Vereinbarung (Teillieferungen, etc.), werden dem Auftraggeber Manipulationskosten verrechnet.

  1. Lieferung und Gefahrenübergang

Vereinbarte Lieferfristen sind freibleibend und abhängig vom Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Firma FLW liegen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf diesen über. Verzögert sich die Übergabe aufgrund von Umständen, die die Firma FLW nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

  1. Annahmeverzug

Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist die Firma FLW berechtigt, ohne besonderen Nachweis 30 % der Vertragssumme als Entschädigung zu fordern, wenn nicht der Auftraggeber nachweist, dass bei FLW ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Firma FLW behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

  1. Rechnungslegung, Zahlung und Vermögensverschlechterung

Sobald die Lieferung erfolgt ist, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Für Teillieferungen können Teilrechnungen gelegt werden. Erfolgt kein schriftlicher Einspruch der Rechnung innerhalb von 2 Wochen, gilt diese als anerkannt.

Entstehen nach Vertragsschluss begründete Bedenken gegenüber der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Auftraggebers, so kann die Firma FLW die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen oder die Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie eine angemessene Sicherheitsleistung gestellt worden ist.
Bei Zahlungsverzug oder erheblich verschlechterten Vermögensverhältnissen des Auftraggebers, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Verpflichtungen nicht erwarten lassen, kann die Firma FLW die sofortige Zahlung aller noch offenen auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich laufender Wechsel und gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.

Erfolgt die Zahlung nicht vereinbarungsgemäß, sind wir berechtigt, neben den Verzugszinsen auch Mahngebühren zu verrechnen.

Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.

Eine Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur im Zusammenhang mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma FLW bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.
Wird die unter Vorbehalt gelieferte Ware mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Gütern vermischt oder verarbeitet, so erwirbt die Firma FLW ein Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung durch die Firma FLW im Verhältnis zu den Lieferanteilen Dritter.
Bei Zahlungsverzug ist die Firma FLW berechtigt nach Inverzugsetzung die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Zurücknahme bzw. Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma FLW bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma FLW nicht gestattet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern. Diese Verpflichtung gilt auch bei Finanzierungsgeschäften. Die Rechte aus diesen Versicherungen sind an die Firma FLW für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abgetreten.

Der Auftraggeber haftet auch ohne eigenes Verschulden für den Verlust und für alle Schäden an der Ware bis zu deren vollen Bezahlung an die Firma FLW. Bei Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat der Auftraggeber dieses der Firma FLW unverzüglich per Einschreiben unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten mitzuteilen, sowie den Dritten auf die Eigentumsrechte seitens der Firmengruppe hinzuweisen. Sämtliche infolge der Eingriffe entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Auftraggeber zu zahlen. Ist die Ware in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist die Firma FLW berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen.
Die vorstehenden Regelungen gelten ebenso für Waren, die zur Miete oder zur Erprobung beim Auftraggeber stehen.

  1. Versand und Montage

Die Form der Lieferung unterliegt unserem Ermessen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für eine ungehinderte Zufahrt bis zur Lieferadresse zu sorgen. Fehlen Zufahrtsmöglichkeiten oder versperrbare Abstellmöglichkeiten der Lieferung beim Auftraggeber wird die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert und die Rechnung gelegt. Zuzüglich können Transport- und Lagerkosten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden. Die Lagerung der Lieferung erfolgt generell auf Gefahr des Auftraggebers. 

  1. Mängel der Lieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Beschädigungen oder Mängel zu prüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Tagen schriftlich bei der Firma FLW eingegangen sein. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Im Falle einer verspäteten Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt.

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Beschädigungen oder Störungen, die durch äußere Einwirkungen, übermäßige oder unsachgemäße Handhabung, ungenügende Instandhaltung, Verwendung falschen Zubehörs, Störungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung oder während des Transportes sowie durch natürlichen Verschleiß entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht.
Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden, sofern sie handelsüblich und für den vorgesehenen Gebrauch nicht erheblich oder vom Hersteller für zulässig erklärt worden sind.
Soweit Genehmigungen oder Zulassungen für den Betrieb der Ware notwendig sind, ist der Auftraggeber für deren Beibringung verantwortlich.
Beim Verkauf gebrauchter Waren beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr.

Bestehen wegen eines Mangels Ansprüche auf Gewährleistung, können nach Wahl von FLW die Verbesserung oder Austausch der Sache bewirkt oder das Entgelt angemessen gemindert oder der Vertrag aufgehoben werden. Bestehen Ansprüche auf Gewährleistung, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, das Entgelt bis zum Zeitpunkt der Verbesserung oder des Austauschs der Sache zurückzubehalten. 

Innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe muss das Recht auf Gewährleistung gerichtlich geltend gemacht werden, beginnend mit einer Frist mit dem Tag der Ablieferung.

  1. Haftung

Die Haftung von der Firmengruppe für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firmengruppe oder einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Firmengruppe beruhen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung durch die Firmengruppe oder einer solchen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfällungsgehilfen von der Firmengruppe beruhen.

Die Abruffrist beträgt bei Bestellung auf Abruf bzw. Vereinbarung von Lieferung auf Abruf - mangels anderer Vereinbarung höchstens 1 Jahr. Sollte bis dahin der Abruf nicht erfolgen, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug und wir sind berechtigt Rechnung zu stellen. Gleichzeitig treten die Folgen des Annahmeverzuges ein.

  1. Installationshinweise

Der Auftraggeber hat vor Installation der Ware den Aufstellungsort, die Stromversorgung sowie die sonstigen Umgebungsbedingungen nach den Vorschriften des Herstellers auf eigene Kosten so einzurichten, dass ein einwandfreier Betrieb gewährleistet ist.

Dazu gehören u.a. ordnungsgemäß geerdete Steckdosen, der Ausschluss einer möglichen Beeinflussung der Ware durch andere elektrische Geräte (z.B. Schweißgeräte, Aufzüge, Kräne usw.) oder die Vorbeugung von Stromschwankungen und Spannungseinbrüchen. Fehlen diese Voraussetzungen, müssen wir den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen. 

  1. Drucksachen-Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet gegenüber der Firmengruppe dafür, dass bestellte Drucksachen nicht mit Urheberrechten Dritter behaftet sind.

  1. Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzerklärung.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass personengebundene Daten, die die Firmengruppe im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen, gespeichert und verarbeitet werden.

Datenerfassung zur Vertragserfüllung

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung zur Vertragserfüllung
Die Datenverarbeitung erfolgt von FLW Handels GmbH

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Dies kann telefonisch, schriftlich oder mündlich erfolgen.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Für die Datenverarbeitung ziehen wir Auftragsverarbeiter heran. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von FLW Handels GmbH gespeichert.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Datenerfassung aufgrund berechtigtes Interesse

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung
Die Datenverarbeitung erfolgt von FLW Handels GmbH

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Dies kann telefonisch, schriftlich oder mündlich erfolgen.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Wir verarbeiten Daten über Sie aufgrund unserer berechtigten Interessen oder denen eines Dritten. Zweck der Datenverarbeitung ist Direktwerbung bzw. Produktinformationen mit dem Ziel Vertragsabschlüsse zu erzielen. Für die Datenverarbeitung ziehen wir Auftragsverarbeiter heran. Ihre Daten werden von FLW Handels GmbH gespeichert. Kommt kein Vertragsabschluss zustande, werden Ihre Daten gelöscht.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Da wir die Daten in unseren berechtigten Interessen verarbeiten, haben Sie grundsätzlich ein Widerspruchsrecht, wenn bei Ihnen Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, die gegen diese Verarbeitung sprechen.
Da wir die Daten (auch) für Direktwerbung verarbeiten, können Sie gegen diese Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung jederzeit Widerspruch erheben

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns.

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Umgang mit persönlichen Daten
Im Virtuellen Showroom werden in gewissen Fällen Ihre Daten zur Behandlung von Anfragen an die Architonic AG übermittelt. Die Architonic AG leitet diese Daten wiederum zu diesem Zweck an den betreffenden Händler weiter, falls dies für die Bearbeitung der betreffenden Anfrage erforderlich ist. Es werden nur diejenigen Daten weitergeleitet, die zur Bearbeitung der betreffenden Verwendungszwecke notwendig sind.

Einsatz von Google Analytics
Die Architonic AG setzt im Virtuellen Showroom Google Analytics ein. Das ist ein Webanalysedienst der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden, um eine Analyse der Benutzung der Website zu ermöglichen.
Die durch diese Cookies ermittelten Informationen (Zeit, Ort, aufgerufene Seiten und anonymisierte IP-Adresse) werden an Google gesendet und in den USA gespeichert.
Google nutzt die Informationen, um die Nutzung des Virtuellen Showrooms auszuwerten und daraus Reports für die Architonic AG zu erstellen.
Google bietet für die gängigsten Browser ein Tool an, mit dem Google Analytics deaktiviert werden kann: tools.google.com/dlpage/gaoptout
 

Nähere Informationen zur Datenschutzerklärung betreffend Daten, die Sie auf unserer Website eingeben, finden Sie auf unserer Website unter www.flw-buero.at/datenschutzrichtline/

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
FLW Handels GesmbH
Gärtnerstraße 17
4600 Wels
Telefon: 07242 43974
E-Mail: office@flw-buero.at

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand Wels.
Es gilt österreichisches Recht. 

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